Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Experte für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen

Jedes Unternehmen benötigt gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa, FaSi). Kleine und mittelständische Unternehmen greifen hierbei in der Regel auf externe Fachkräfte zurück, welche die Leistungen in Übereinstimmung mit § 6 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 für den Betrieb umsetzen.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich Ihnen:

  • Unterstützung beim Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Pro Aktive Beratung zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Maßnahmen
  • Durchführen von Betriebsbegehungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Beratung bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Arbeitsverfahren und Gefahrstoffen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellen von individuellen Betriebsanweisungen
  • Durchführen von Sicherheitsunterweisungen
  • Organisation und Moderation von Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Beratung und Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Beratung zu Managementsystemen
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutzmanagement
    • Gesundheitsmanagement
  • Durchführung von Workshops, Trainings und Seminaren

Ja, ich möchte ein individuelles Angebot:

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Weitere Informationen

Grundunterweisung in die Arbeitssicherheit

Dieser Kurs richtet sich an alle Mitarbeiter, die in die Arbeitssicherheit im allgemeinen eingewiesen werden müssen. Der Fokus liegt dabei auf Büroarbeitsplätzen. Für Beschäftigte in Werkstätten oder in der Produktion sind weitere spezifische Unterweisungen notwendig.

Der Kurs schließt mit einer Prüfung und einem Teilnahmezertifikat ab.

FAQ – Kurz und knapp:

Alle Betriebe, ist geregelt im Arbeitssicherheitsgesetz und der DGVU Vorschrift 2.

Ab dem ersten Mitarbeiter.

Im Regelfall in allen Betrieben mit mehr als 4 Beschäftigten.

Ja.

Man wird dazu gezwungen, zumindest wenn man nicht gegen Vorschriften verstoßen möchte.

Das kann man anhand der Vorgaben aus der DGUV Vorschrift 2 berechnen.

Dann Kann man seine Verpflichtungen nicht erfüllen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Achim Barth

Experte für Arbeitssicherheit, betriebliches Gesundheitsmanagement sowie für Qualitätsmanagement und Datenschutz.

Kontakt

Theodor-Veiel-Straße 94
70374 Stuttgart

0711 40070720

Jetzt anrufen und Termin vereinbaren oder unter a.barth@barth-fasi.de per Mail nähere Information anfordern.