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01 Arbeitssicherheit · § 6 ASiG
Achim Barth – Geschäftsführer und Sicherheitsfachkraft

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bestellt, dokumentiert, prüfungsfest.

Externe SiFa nach § 6 ASiG und vollständige Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG für mittelständische Unternehmen im Großraum Stuttgart. Wir übernehmen Bestellung, Begehung und Behördenkommunikation – Sie haben einen Ansprechpartner, der die Verantwortung trägt.

Achim Barth · Geschäftsführer · Sicherheitsfachkraft
Rechts­grundlagen
§ 6 ASiG
Bestellung Fachkraft für Arbeitssicherheit
§ 5 ArbSchG
Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung
DGUV V2
Einsatzzeit und Selbsterklärung
§ 10 MuSchG
Schutz werdender und stillender Mütter
02Warum jetzt

Die Kontroll­wahrscheinlichkeit ist real – und gestiegen.

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde § 21 Absatz 1a ArbSchG eingeführt. Seit 2026 ist die Mindestquote für Betriebsbesichtigungen voll verbindlich.

5%
aller Betriebe pro Jahr

Aus der Zielvorgabe ist eine gesetzliche Pflicht geworden.

Gewerbeaufsichtsämter müssen jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich kontrollieren – risikobasiert ausgewählt, in vielen Fällen unangemeldet. Berufsgenossenschaften prüfen zusätzlich. Im Fokus stehen die Gefährdungs­beurteilung, die schriftliche Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Vollständigkeit der Arbeits­schutz­organisation.

Wer hier dokumentiert und nachweisbar aufgestellt ist, besteht eine Kontrolle ruhig. Wer nicht, riskiert Auflagen, Bußgelder und persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Quelle: § 21 Abs. 1a ArbSchG, eingeführt durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz (BGBl. I 2020, S. 1762). Vor 2022 lag die Kontrolldichte bundesweit bei rund 0,84 Prozent.

03Leistung

Externe Sicherheits­fachkraft.

Schriftliche Bestellung nach § 6 ASiG. Wir betreuen den ASA, dokumentieren prüfungsfest und sind der Ansprechpartner für Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht – auch wenn es ernst wird.

Bestellung & Beratung
Formelle Bestellung als externe Fachkraft. Beratung der Geschäftsführung in arbeitsschutzrelevanten Fragen, Stellungnahmen bei Anschaffungen und baulichen Veränderungen.
Betriebsbegehungen
Regelmäßige Begehungen mit strukturiertem Protokoll und Maßnahmenliste. Frequenz nach Betriebsgröße und DGUV V2 abgestimmt.
Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Vorbereitung, Moderation und Protokollierung der ASA-Sitzungen. Verbindliche Ableitung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten.Pflicht ab 21 Beschäftigten, mindestens vierteljährlich.
Behördenkommunikation
Schriftverkehr mit Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht. Begleitung bei Begehungen, Auflagen und Revisionsschreiben.
Selbsterklärung DGUV V2
Für Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte: Wir bereiten die verbindliche Selbsterklärung zur Gefährdungs­beurteilung vor und sorgen dafür, dass die Erklärung inhaltlich auch trägt.
Nachweis bei Kontrollen
Wenn die Aufsichtsperson kommt, liegen Bestellung, Begehungs­protokolle, Unterweisungs­nachweise, Betriebs­anweisungen und Maßnahmen­liste vor – an einer Stelle, aktuell, prüfbar.
04Leistung

Gefährdungs­beurteilung. Vollständig, methodisch, pragmatisch.

Eine GBU nach § 5 ArbSchG ist nicht nur Maschinenliste und Schutzschuh. Sie umfasst drei Säulen, die zusammen prüfungsfest sein müssen – und die wir sauber, aber im Sinne des Unternehmens umsetzen.

Säule 01

Technische Gefährdungen

§ 5 Abs. 3 Nr. 1–5 ArbSchG

Arbeits­plätze, Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm, Elektrik, manuelle Lasten. Bewertet nach Nohl, priorisiert nach STOP-Prinzip.

Das, was bei „GBU" zuerst einfällt – aber eben nur ein Drittel der Pflicht.

Säule 02

Psychische Belastung

§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG

Pflicht seit 2013. Bewertet werden Arbeits­inhalt, Arbeits­organisation, soziale Beziehungen, Arbeits­umgebung und neue Arbeits­formen.

Bei Kontrollen der häufigste Fehler: Säule fehlt komplett oder ist mit einem Pseudo-Fragebogen abgehakt.

Säule 03

Schutz werdender Mütter

§ 10 MuSchG

Anlassunabhängig für jeden Arbeits­platz vorab zu beurteilen – bevor eine Schwangerschaft bekannt wird, nicht erst danach.

Ohne diese Beurteilung ist der Arbeitgeber bei einer Meldung sofort handlungs­unfähig und haftet.

01 Aufnahme

Tätigkeiten erfassen

Begehung, Mitarbeiter­gespräche, Sichtung bestehender Dokumentation.

02 Bewertung

Risiko nach Nohl

Eintritts­wahrscheinlichkeit × Schadensschwere. Klassifikation mit Begründung.

03 Maßnahmen

STOP-Prinzip

Substitution, technisch, organisatorisch, persönlich. Mit Verantwortlichen und Fristen.

04 Wirksamkeit

Kontrolle & Fortschreibung

Wirksamkeits­prüfung und Anpassung bei Veränderungen.

05Anschluss

Aus der GBU folgt der Rest – nicht umgekehrt.

Die häufigste Schwachstelle in geprüften Betrieben: Betriebs­anweisungen und Unterweisungen existieren, sind aber nicht aus der Gefährdungs­beurteilung abgeleitet. Bei Kontrollen fällt das auf.

Konsequente Ableitung – ohne Doppelarbeit.

Wer die GBU sauber führt, hat die Inhalte für Betriebs­anweisungen und Unterweisungen automatisch beisammen. Das Bürokratie­entlastungs­gesetz IV erlaubt seit 2025 Textform statt Schriftform – Dokumentation kann digital, einheitlich und schlank erfolgen.

Wir bauen das System so auf, dass eine Änderung in der GBU automatisch die zugehörige Betriebs­anweisung und die nächste Unterweisung anstößt. Keine doppelte Pflege, kein veraltetes Material.

Pragmatisch heißt: rechtlich belastbar, aber nicht aufgeblasen. Was im Betrieb verstanden und umgesetzt wird, schützt mehr als ein perfekter Aktenordner.

01
Gefährdungs­beurteilung§ 5 ArbSchG · Grundlagendokument
02
SchutzmaßnahmenSTOP-Prinzip · Verantwortliche · Fristen
03
Betriebs­anweisungenMaschinen, Gefahrstoffe, Tätigkeiten · TRGS, DGUV
04
Unterweisungen§ 12 ArbSchG · jährlich, bei Veränderungen
05
Nachweis & WirksamkeitDokumentiert, prüfbar, im Alltag belastbar
06Region

Vor Ort im Großraum Stuttgart.

Begehungen, ASA-Sitzungen und Unterweisungen vor Ort führen wir in einem Radius von rund 150 Kilometern um Winterbach durch. Dokumentation, Beratung und Schulungen funktionieren digital – bundesweit.

Vor Ort
~150 km Radius
Digital
bundesweit

Vor Ort u. a. in: Stuttgart, Esslingen, Waiblingen, Schorndorf, Backnang, Ludwigsburg, Heilbronn, Tübingen, Reutlingen, Göppingen, Ulm, Aalen, Schwäbisch Gmünd, Pforzheim.

07Wer wir sind

Operativer Partner statt formaler Berater.

Wir sind keine Beratung, die Empfehlungen aufschreibt und die Umsetzung dem Kunden überlässt. Wir übernehmen die Aufgabe – Bestellung, Begehung, Dokumentation, Behördenkommunikation – und Sie haben einen Ansprechpartner, der die Verantwortung trägt.

Unsere Kunden sind mittelständische Unternehmen mit 10 bis 500 Mitarbeitern – aus dem Gesundheitswesen, Handwerk, Dienstleistung und Büro/Verwaltung. Wir sprechen die Sprache der Geschäftsführung und kennen die operative Realität in Praxis, Pflege, Werkstatt und Büro.

Pragmatisch heißt: rechtlich belastbar, betrieblich tragfähig, ohne unnötigen Aufwand. Wenn mehrere Wege rechtssicher sind, wählen wir den, der im Alltag funktioniert.

Compliance? Geregelt.

08Häufige Fragen

Was Mandanten typischerweise zuerst fragen.

Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zu externer SiFa, Gefährdungsbeurteilung, Behördenkontrollen und Honorar – bewusst kurz und konkret, mit Verweis auf die relevanten Rechtsgrundlagen.

01

Brauche ich als Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja, sobald Sie Beschäftigte haben. § 6 ASiG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur schriftlichen Bestellung einer SiFa. Die erforderliche Einsatzzeit ergibt sich aus DGUV Vorschrift 2 in Abhängigkeit von Branche und Mitarbeiterzahl.
02

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das Honorar richtet sich nach der gesetzlichen Einsatzzeit nach DGUV V2, Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial. Wir kalkulieren transparent auf Basis der tatsächlich erforderlichen Stunden und legen das Honorar im kostenfreien Analysegespräch offen.
03

Was bedeutet die 5-Prozent-Kontrollquote für mein Unternehmen?

Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz wurde § 21 Abs. 1a ArbSchG eingeführt. Gewerbeaufsichtsämter müssen jährlich mindestens 5 Prozent aller Betriebe besichtigen. Seit 2026 voll verbindlich. Folge: Die Wahrscheinlichkeit einer unangemeldeten Kontrolle ist real gestiegen, Berufsgenossenschaften prüfen zusätzlich.
04

Muss die Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen umfassen?

Ja, seit 2013. § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verpflichtet ausdrücklich zur Beurteilung psychischer Belastung. Eine GBU ohne diesen Bestandteil gilt als unvollständig – einer der häufigsten Beanstandungsgründe bei Kontrollen.
05

Was gilt für werdende und stillende Mütter?

Nach § 10 MuSchG ist für jeden Arbeitsplatz vorab zu beurteilen, welche Gefährdungen für Schwangere und Stillende bestehen – unabhängig davon, ob aktuell eine Schwangerschaft bekannt ist. Ohne diese Vorab-Beurteilung sind Sie bei einer Schwangerschaftsmeldung sofort handlungsunfähig.
06

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die GBU ist nach § 3 Abs. 1 ArbSchG ein lebendes Dokument. Anlassbezogen zu aktualisieren bei neuen Arbeitsplätzen, Tätigkeiten oder Technik, nach Unfällen oder bei neuen Erkenntnissen. Eine starre Frist gibt es nicht – eine jährliche Wirksamkeitsprüfung ist üblich und bei Kontrollen erwartet.
07

Können Sie eine bestehende Gefährdungsbeurteilung prüfen?

Ja. Wir prüfen vorhandene GBU auf Vollständigkeit, methodische Tragfähigkeit und Aktualität. Häufige Lücken: fehlende Beurteilung psychischer Belastung, fehlende Mutterschutz-Beurteilung, fehlende Ableitung zu Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Ergebnis ist ein konkreter Maßnahmenplan.
08

Müssen Unterweisungen und Betriebsanweisungen schriftlich vorliegen?

Seit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV, gültig ab 01.01.2025) reicht für viele arbeitsschutzbezogene Dokumente die Textform statt der Schriftform. Digitale Dokumentation per E-Mail, Software oder Intranet ist zulässig, sofern sie dauerhaft, nachweisbar und zugänglich ist. Eine Unterschrift ist nicht mehr zwingend.
09

Wie schnell können Sie eine externe SiFa stellen?

Im Regelfall innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Anfrage. Die schriftliche Bestellung nach § 6 ASiG kann sofort erfolgen, die Erst-Begehung und Bestandsaufnahme planen wir innerhalb des ersten Monats.
10

Welche Region deckt Barth Regelwerk vor Ort ab?

Vor-Ort-Termine im Großraum Stuttgart, in einem Radius von rund 150 Kilometern um Winterbach. Unter anderem Stuttgart, Esslingen, Waiblingen, Schorndorf, Backnang, Ludwigsburg, Heilbronn, Tübingen, Reutlingen, Göppingen, Ulm und Aalen. Beratung, Dokumentation und Schulungen funktionieren digital bundesweit.
09Anfrage

Anfrage stellen.

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns innerhalb eines Arbeitstages zurück mit einer ersten Einschätzung und einem konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen.

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