Arbeitssicherheit ist Sache der Unternehmensführung

Für die Sicherheit der Arbeitnehmer ist der „Chef“ verantwortlich – Dazu gibt es ein umfangreiches Regelwerk. Wer als Arbeitgeber, also als Unternehmer, Vorstand, oder Geschäftsführer Beschäftigte beauftragt Tätigkeiten auszuführen, setzt diese damit mehr oder weniger großen Gefährdungen aus. Deshalb verpflichtet der Gesetzgeber die Führungskräfte, dafür zu sorgen, dass die Arbeitssysteme so gestaltet werden, dass von ihnen zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefährdung ausgeht.

Das müssen Arbeitgeber beachten

Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist immer der „Chef“, diese Verantwortung kann auch nicht delegiert werden.

Das Arbeitssicherheitsgesetzt (ASiG) bestimmt, dass fachkundige und zuverlässige Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit , den Arbeitgeber beraten und unterstützen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) übernimmt dabei den technisch-organisatorischen Part. Der Unternehmer kann eine FASI ausbilden lassen und dann als bestellen (interne FASI). Zu beachten gilt hierbei, die Ausbildung bei der DGUV dauert fast zwei Jahre und ist im Regelfall nur Ingenieuren, Technikern oder Meistern vorbehalten. Alternativ greift er auf eine externe FASI zurück, welcher dann als Dienstleister agiert.

Dabei muss er sicherstellen, dass obliegende Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die grundsätzliche Verantwortung des Chefs für die Arbeitssicherheit bleibt davon allerdings unberührt, er darf sich aber auf die fachkundige Beratung der FASI verlassen.

Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten – in einigen Branchen bis zu 30 Personen – ist das sogenannte Unternehmermodell in Zusammenarbeit mit der zuständigen Unfallversicherung möglich. Nach einer Sensibilisierungsphase mit Schulungen steht die Berufsgenossenschaft dem Arbeitgeber dann unterstützend zur Seite.

Für die betriebsspezifische Betreuung ist aber auch im Unternehmermodell eine FASI zu beauftragen.

Der Arbeitgeber muss bei der Gefährdungsbeurteilung die Gefahren systematisch ermitteln

Dabei sind die Anforderungen vielfältig. So muss der Arbeitgeber systematisch ermitteln, welchen konkreten Gefährdungen seine Mitarbeiter ausgesetzt sind.

Das Ergebnis dieser Gefährdungsbeurteilungen stehen auch in der Unfallverhütungsvorschrift (Grundsätze der Prävention) und in den Verordnungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Beispiel in der Betriebssicherheitsverordnung , der Arbeitsstättenverordnung, oder der Gefahrstoffverordnung.

Mit einer einmaligen Analyse ist es allerdings nicht getan. Vielmehr müssen alle Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin regelmäßig überprüft und angepasst werden. Dazu agiert die FASI nach einem Regelkreis, vergleichbar mit dem PDCA-Zyklus aus dem Qualitätsmanagement.

Für alle Aufgaben müssen die nötigen Mittel bereitgestellt werden

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz stets im Blick haben. Passend zur der Tätigkeiten und Zahl der Beschäftigten muss er außerdem dafür sorgen, dass die notwendigen Maßnahmen richtig geplant werden.

Die Vorgaben bei allen betrieblichen Tätigkeiten beachtet werden und die Beschäftigten ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen können. Für all das muss er auch die nötigen Mittel bereitstellen.

Auch die Beschäftigten haben Pflichten

Der Arbeitgeber kann aber auch von seinen Mitarbeitern ein Engagement in Sachen Arbeitsschutz verlangen. Dazu gehört vor allem, dass sie für ihre eigne Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit selbst Sorge tragen und dabei auch das Wohlergehen der Kollegen, mit denen sie unmittelbar zusammenarbeiten, im Auge behalten. Außerdem müssen sie alle Gegenstände, mit denen sie zu tun haben, gemäß den erhaltenen Anweisungen nutzen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden. Bemerken sie drohende Gefahren oder Defekte, müssen sie diese sofort ihrem Vorgesetzten melden.

Sie sind auch berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu machen.

Mit sportlichen Grüßen

Achim Barth